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Zitierungen von § 1617c BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1617c BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1617a BGB Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge (vom 22.07.2017)
... müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 ...
§ 1617b BGB Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft (vom 01.01.2009)
... nur wirksam, wenn es sich der Bestimmung anschließt. § 1617 Abs. 1 und § 1617c Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 gelten entsprechend. (2) Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, ... die öffentlich beglaubigt werden muss. Für den Antrag des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 Satz 2 und 3 ...
§ 1618 BGB Einbenennung (vom 22.07.2017)
... ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt ...
§ 1757 BGB Name des Kindes (vom 22.07.2017)
... Ausspruch der Annahme durch Erklärung gegenüber dem Familiengericht anschließt; § 1617c Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Das Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 10 EGBGB Name (vom 01.01.2009)
... beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen eines Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden. (3) Der Inhaber der ...
Artikel 47 EGBGB Vor- und Familiennamen (vom 01.11.2013)
... der nach einem anwendbaren ausländischen Recht erworben worden ist. (3) § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. (4) Die Erklärungen nach den ...
Artikel 224 EGBGB Übergangsvorschrift zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 (vom 19.05.2013)
... so behält es diesen Geburtsnamen. § 1617a Abs. 2 und die §§ 1617b, 1617c und 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt. (2) § 1617 Abs. ... Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt. (2) § 1617 Abs. 1 und § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten für ein nach dem 31. März 1994 geborenes Kind ... für alle gemeinsamen Kinder wirksam sein; § 1617 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie § 1617c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend. (4) Ist in den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Artikel 1 EheGebNamRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Recht zur Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes einem Elternteil. Die Absätze 1 bis 3 und § 1617c Absatz 1 gelten entsprechend. Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des ... wenn sie nach der Beurkundung der Geburt abgegeben wird. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Absatz 1 Satz 2 entsprechend." 4. § 1617b wird wie folgt geändert: a) Absatz ... neue Satz 3 wird wie folgt gefasst: „§ 1617 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 1617c Absatz 1 Satz 2 gelten entsprechend." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Für den Antrag des Kindes gilt § 1617c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 entsprechend." c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) ... 1617a Absatz 2 und 4 entsprechend, wenn ihr Name aus mehreren Namen besteht." 5. § 1617c wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder ... und die Wörter „oder der Lebenspartner" gestrichen. 6. Nach § 1617c werden die folgenden §§ 1617d bis 1617i eingefügt: „§ 1617d ... vollendet hat, bedarf die Erteilung des Geburtsnamens nach Absatz 1 seiner Einwilligung; § 1617c Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Im Fall der Scheidung der Eltern bedarf die Erteilung des Geburtsnamens nach ... Die Neubestimmung des Geburtsnamens bedarf der Einwilligung dieses Elternteils. § 1617c Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt ... entsprechend. (5) Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gilt entsprechend. § 1617f Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach ... das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, bedarf die Anpassung auch seiner Einwilligung; § 1617c Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Ist das Kind volljährig, so kann es die Erklärung ... hat, bedarf die Bestimmung auch seiner Einwilligung. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Der nach § 1617a Absatz 4 erforderlichen Einwilligung des ... sich der Vorname des Elternteils, von dem der Geburtsname des Kindes abgeleitet wurde, gilt § 1617c Absatz 1 entsprechend. (5) Für die Änderung einer geschlechtsspezifischen Endung des ... und 2 wählbaren Namen ist auf den Zeitpunkt der Geburt oder der Annahme als Kind abzustellen; § 1617c Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Führt eine volljährige Person einen Doppelnamen, so ...
Artikel 2 EheGebNamRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Anwendung. Für die Auswirkungen der Wahl nach Absatz 2 oder 4 auf den Namen eines Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 23 Satz 1 werden die Wörter ... bedarf die Neubestimmung seines Geburtsnamens seiner Einwilligung. Für die Einwilligung gilt § 1617c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. (3) § 1617e Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf ...
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 18 LPartRBerG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Wort „Urteils" durch das Wort „Beschlusses" ersetzt. 13. § 1617c wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ...
Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... der nach einem anwendbaren ausländischen Recht erworben worden ist. (3) § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. (4) Die Erklärungen nach ... 2 und Abs. 6, § 1597 Abs. 2, § 1617a Abs. 2 Satz 1, § 1617b Abs. 2 Satz 2, § 1617c Abs. 1 Satz 3 und § 1618 Satz 1 werden jeweils die Wörter „dem ...
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