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Zitierungen von § 1639 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1639 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... bestimmt hat, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen." 15. § 1639 wird wie folgt gefasst: „§ 1639 Anordnungen des Erblassers oder ... verwalten sollen." 15. § 1639 wird wie folgt gefasst: „ § 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden (1) Was das Kind von Todes wegen, durch ...