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Zitierungen von § 1746 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1746 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1750 BGB Einwilligungserklärung (vom 01.09.2009)
... Die Einwilligung nach §§ 1746 , 1747 und 1749 ist dem Familiengericht gegenüber zu erklären. Die ... oder einer Zeitbestimmung erteilt werden. Sie ist unwiderruflich; die Vorschrift des § 1746 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter ... Einwilligung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Vorschrift des § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 bleibt unberührt. (4) Die Einwilligung verliert ihre Kraft, wenn der ...
§ 1757 BGB Name des Kindes (vom 22.07.2017)
... dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 3 erster Halbsatz ist entsprechend ...
§ 1760 BGB Aufhebung wegen fehlender Erklärungen (vom 01.09.2009)
... hat, dass das Annahmeverhältnis aufrechterhalten werden soll. Die Vorschriften des § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 und des § 1750 Abs. 3 Satz 1, 2 sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Aufhebung ...
§ 1765 BGB Name des Kindes nach der Aufhebung (vom 01.09.2009)
... hat, wenn das Kind ein berechtigtes Interesse an der Führung dieses Namens hat. § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen ...
§ 1768 BGB Antrag (vom 01.09.2009)
... und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2 , § 1747 sind nicht anzuwenden. (2) Für einen Anzunehmenden, der ...
Zitat in folgenden Normen
Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
Artikel 2 G. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2950, 2953; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
§ 3 AdWirkG Umwandlungsausspruch (vom 01.04.2021)
... Gesetzbuche entsprechende Anwendung. Auf die Zustimmung des Kindes ist zusätzlich § 1746 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. Hat der Angenommene zur Zeit des Beschlusses nach Satz 1 das 18. Lebensjahr ...
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.11.2024)
... 14. die Ersetzung der Einwilligung oder der Zustimmung zu einer Annahme als Kind nach § 1746 Abs. 3 sowie nach den §§ 1748 und 1749 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 59 SGB VIII Beurkundung (vom 01.07.2013)
... beurkunden, 6. den Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu beurkunden, 7. die Erklärung, durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Genehmigung der Einwilligung des Kindes zur Annahme nach § 1746 Abs. 1 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Aufhebung des Annahmeverhältnisses nach ...
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... 31. § 1697 wird aufgehoben. 32. In § 1716 Satz 2, § 1746 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 1748 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 1749 Abs. 1 ...
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 541
Artikel 1 StKAdG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2020 (BGBl. I S. 540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1746 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 2. Nach § 1766 wird folgender § 1766a eingefügt: ...
Artikel 3 StKAdG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... ist, werden die Wörter „die Genehmigung der Einwilligung des Kindes zur Annahme nach § 1746 Absatz 1 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ," ...
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