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Zitierungen von § 1933 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1933 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Höfeordnung (HöfeO)
neugefasst durch B. v. 26.07.1976 BGBl. I S. 1933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 395
§ 6 HöfeO Einzelheiten zur Hoferbenordnung
... den Hof erbrachten Leistungen, grob unbillig wäre; oder 2. wenn sein Erbrecht nach § 1933 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen ist. (3) In der dritten ...
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