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Zitierungen von § 1933 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1933 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Höfeordnung (HöfeO)
neugefasst durch B. v. 26.07.1976 BGBl. I S. 1933; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 6 HöfeO Einzelheiten zur Hoferbenordnung
... grob unbillig wäre; oder 2. wenn sein Erbrecht nach § 1933 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen ist. (3) In der dritten ...
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