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Zitierungen von § 1941 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1941 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 16 IntErbRVGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2015 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1941 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Erblasser kann durch Vertrag einen ...
 
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