interne Verweise§ 2180 BGB Annahme und Ausschlagung ... (3) Die für die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften des § 1950 , des § 1952 Abs. 1, 3 und des § 1953 Abs. 1, 2 finden entsprechende ...
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