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Zitierungen von § 2042 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2042 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2204 BGB Auseinandersetzung unter Miterben (vom 01.01.2010)
... Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken. (2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 20 ErbStG Steuerschuldner (vom 28.03.2024)
... Steuerbetrag Steuerschuldner. (3) Der Nachlaß haftet bis zur Auseinandersetzung ( § 2042 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. (4) Der Vorerbe hat die durch die ...
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