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Zitierungen von § 2301 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2301 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen (vom 29.12.2020)
... Gesetzbuchs); 2. der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall ( § 2301 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ). Als Schenkung auf den Todesfall gilt auch der auf dem Ausscheiden eines ...
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