interne Verweise§ 1 EdBBeitrV Jahresbeitrag (vom 15.04.2014) ... Jahresabschlusses multipliziert mit dem Bonitätsfaktor dieses Instituts gemäß § 4 Absatz 2 oder 3 , mindestens jedoch 15.000 Euro. Bei der Bemessung des Beitrags können folgende, in ... Juli aufgestellten Jahresabschlusses multipliziert mit ihrem Bonitätsfaktor gemäß § 4 Absatz 2 oder 3 , mindestens jedoch 15.000 Euro leisten, sofern sie den von einem Wirtschaftsprüfer oder einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der EdB-Beitragsverordnung
V. v. 12.12.2011 BGBl. I S. 2684
Artikel 1 3. EdBBeitrVÄndV Änderung der EdB-Beitragsverordnung ... multipliziert mit dem Bonitätsfaktor dieses Instituts gemäß § 4 Absatz 2 oder 3, mindestens jedoch 15.000 Euro." bb) Im neuen Satz 3 Nummer 10 ... die Wörter „multipliziert mit ihrem Bonitätsfaktor gemäß § 4 Absatz 2 oder 3" eingefügt. c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: ... Fall mindestens 30.000 Euro." 3. Nach § 3 werden die folgenden §§ 4 bis 7 eingefügt: „§ 4 Ermittlung des Bonitätsfaktors ... Nach § 3 werden die folgenden §§ 4 bis 7 eingefügt: „§ 4 Ermittlung des Bonitätsfaktors (1) Die Entschädigungseinrichtung hat zum ... Ratingunternehmen verwendet wird, ordnet die Entschädigungseinrichtung einer in § 4 Absatz 2 genannten Bonitätsnote zu. Bei der Zuordnung wendet die ... Der Anteil der Kennzahlen an der Bonitätsnote gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 ergibt sich aus deren Gewicht gemäß Spalte 2 der vorstehenden ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2879
Artikel 1 2. EdBBeitrVÄndV ... die Wörter „§ 1 Absatz 1 und 1a oder Absatz 2" ersetzt. 5. § 4 wird aufgehoben. 6. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 ...
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