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§ 1 - Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV)

V. v. 19.12.2003 BGBl. I S. 2753; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Geltung ab 24.12.2003; FNA: 860-5-32 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Anforderungen an maßgebliche Organisationen auf Bundesebene



Maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene im Sinne des § 140f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind Organisationen, die

1.
nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend die Belange von Patientinnen und Patienten oder der Selbsthilfe fördern,

2.
in ihrer inneren Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen,

3.
gemäß ihrem Mitgliederkreis dazu berufen sind, die Interessen von Patientinnen und Patienten oder der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene zu vertreten,

4.
zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre bestehen und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 bundesweit tätig gewesen sind,

5.
die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten; dabei sind Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis und die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen,

6.
durch Offenlegung ihrer Finanzierung nachweisen können, dass sie neutral und unabhängig arbeiten, und

7.
gemeinnützige Zwecke verfolgen.

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Zitierungen von § 1 PatBeteiligungsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PatBeteiligungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatBeteiligungsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PatBeteiligungsV Anerkannte Organisationen (vom 08.11.2006)
... Verordnung berechtigte Zweifel, dass eine der in Absatz 1 genannten Organisationen die in § 1 Nr. 1 bis 7 genannten Kriterien erfüllt, bittet er das Bundesministerium für Gesundheit, ... dass eine der in Absatz 1 genannten oder nach § 3 anerkannten Organisationen die in § 1 Nr. 1 bis 7 genannten Kriterien noch ...
§ 3 PatBeteiligungsV Anerkennung weiterer Organisationen (vom 08.11.2006)
... Organisation auf Bundesebene anerkennen, wenn die antragstellende Organisation die in § 1 Nr. 1 bis 7 aufgeführten Kriterien erfüllt und diese nachweist. Die Anerkennung erfolgt ...