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Änderungen an Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.08.2008(Aufhebung)§ 16 Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1523)
 20.07.2007Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 3, § 4
Artikel 12 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung (KFBauMechAusbV)
V. v. 01.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 120
-
Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung (FzMechAusbV)
V. v. 10.06.2014 BGBl. I S. 714; aufgehoben durch § 34 V. v. 01.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 120
-
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1523; aufgehoben durch § 14 V. v. 10.06.2014 BGBl. I S. 714

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.