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Zitierungen von Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf KarFahrzbMErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KarFahrzbMErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1523; aufgehoben durch § 14 V. v. 10.06.2014 BGBl. I S. 714
§ 16 KarFahrzMechAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
 
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