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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KarFahrzbMErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KarFahrzbMErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 KarFahrzbMErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 20.07.2007)
... Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ausnahme von § 3 am 31. Juli 2009 außer Kraft. (2) Die Verordnung über die Erprobung einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... am Ende der Ausbildung zusammen durchgeführt werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 Übergangsregelung Auf ... werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: § 3 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 4 Abs. 1 wird die Angabe § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 3 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... Abs. 1 wird die Angabe § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 3 am 31. Juli 2009" ersetzt. ...
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