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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KarFahrzbMErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KarFahrzbMErprobV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In §
4
Abs. 1 wird die Angabe § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § ...
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