... 11 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 der Begriff Besitzer verwendet." 18. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsvorschriften (1) ... verwendet." 18. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Übergangsvorschriften (1) Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften zur ...