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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2010 aufgehoben
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§ 18 - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 23.12.2004 BGBl. I S. 3758, 3759; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 8053-6-29 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 8053-6-29 Sonstige Vorschriften
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§ 18 Herstellungs- und Verwendungsverbote
§ 18 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Nach Maßgabe des Anhangs IV bestehen Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die insbesondere
- 1.
- krebserzeugende oder erbgutverändernde Eigenschaften haben,
- 2.
- sehr giftig oder giftig sind oder
- 3.
- die Umwelt schädigen können.
- 1.
- Forschungs-, Analyse- und wissenschaftliche Lehrzwecke in den dafür erforderlichen Mengen,
- 2.
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und
- 3.
- die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung.
(2) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit Beschäftigte nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 7 Abs. 9 durchführen lassen.
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Zitierungen von § 18 GefStoffV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GefStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GefStoffV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 GefStoffV Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) (vom 24.12.2008)
... der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen nach den §§ 8 bis 15, 17 und 18 zu treffen. (4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass alle bei Tätigkeiten ...
§ 9 GefStoffV Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2) (vom 24.12.2008)
... verwendet oder den dort genannten Tätigkeiten nachgeht, hat die §§ 7 bis 15 sowie 17 bis 19 und die Vorschriften des Anhangs III zu ...
§ 20 GefStoffV Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse (vom 24.12.2008)
... Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 7 bis 15 sowie 17 bis 19 einschließlich der Anhänge III bis IV erteilen, wenn die Durchführung der ...
§ 26 GefStoffV Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote (vom 26.10.2007)
... wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2 Satz 1, Nr. 9 Satz ... Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse herstellt oder verwendet, 2. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 4 Satz 1, Nr. 13.1 Abs. 2, Nr. 17.1 ... aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verwendet, 3. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 3 Abs. 1, 2 oder 5, Nr. 5, Nr. 6 ... zu den in diesen Vorschriften jeweils genannten Zwecken verwendet, 4. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 10, die dort genannten ... Nr. 10, die dort genannten Dekorationsgegenstände herstellt, 5. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 23, die dort aufgeführten ... außerhalb geschlossener Anlagen herstellt oder verwendet, 6. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 11, die dort aufgeführten ... oder Erzeugnisse außerhalb geschlossener Anlagen verwendet, 7. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 16, Isopropanol nach dem Starke ... Nr. 16, Isopropanol nach dem Starke Säure-Verfahren herstellt, 8. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 22 Abs. 3, krebserzeugende ...
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