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§ 1 - Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)
G. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1350; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
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§ 1 Art und Zweck der Erhebung
(1) Über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte werden in den Jahren 2005 bis 2016 Erhebungen auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) als Bundesstatistik durchgeführt.
(2) Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 G. v. 14. Dezember 2012 BGBl. I S. 2578 m.W.v. 20. Dezember 2012
Frühere Fassungen von § 1 MZG 2005
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 14.12.2012 BGBl. I S. 2578 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 MZG 2005
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MZG 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MZG 2005 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 MZG 2005 Verordnungsermächtigung
... einzuführen, wenn dies zur Deckung eines geänderten Bedarfs für die in § 1 Abs. 2 genannten Zwecke erforderlich ist und durch gleichzeitige Aussetzung anderer Merkmale eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2578
Artikel 1 MZG2005ÄndG Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
... § 1 Absatz 1 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das zuletzt durch ...
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