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§ 3 - Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)
G. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1350; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
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§ 3 Periodizität
Die Erhebung wird gleichmäßig über die Kalenderwochen verteilt durchgeführt. In jedem Auswahlbezirk werden die Erhebungseinheiten innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen G. v. 8. Juli 2009 BGBl. I S. 1781 m.W.v. 16. Juli 2009
Frühere Fassungen von § 3 MZG 2005
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.07.2009 | Artikel 2 Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen vom 08.07.2009 BGBl. I S. 1781 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 MZG 2005
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MZG 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MZG 2005 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 MZG 2005 Trennung und Löschung
... Aufbereitung der jeweils letzten aufeinander folgenden Erhebung in einem Auswahlbezirk nach § 3 zu vernichten. (3) Die zur Kennzeichnung statistischer Zusammenhänge ... Aufbereitung der jeweils letzten aufeinander folgenden Erhebung in einem Auswahlbezirk nach § 3 zu löschen. (4) Vor- und Familienname sowie Gemeinde, Straße, Hausnummer ... auch im Haushaltszusammenhang für die Durchführung von Folgebefragungen nach § 3 verwendet werden. Die in Satz 1 genannten Hilfsmerkmale dürfen auch als Grundlage für ...
§ 13a MZG 2005 Experimentierklausel (vom 09.12.2014)
... mit Einwilligung der Betroffenen für die Durchführung der Folgebefragungen nach § 3 Angaben zu den Erhebungsmerkmalen aus den vorangegangenen Befragungen zu verwenden; zu diesem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
Artikel 2 ZensG2011uaÄndG Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
... 3 Satz 2 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), das durch Artikel 1 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Artikel 1 2. MZGuBevStatGÄndG Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
... mit Einwilligung der Betroffenen für die Durchführung der Folgebefragungen nach § 3 Angaben zu den Erhebungsmerkmalen aus den vorangegangenen Befragungen zu verwenden; zu diesem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union
V. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2265
§ 4 ArbUnfStatV Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
... die Trennung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen gelten die §§ 2, 3 , 5, 6 und 8 des Mikrozensusgesetzes ...
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