Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz für das Jahr 2002 (Mindestnettobetrags-Verordnung 2002 - MinNettoV 2002 k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4200; aufgehoben durch Artikel 55 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 810-36-7 Arbeitsförderung
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Anlage

Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Satz 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 910) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

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§ 1



Für das Jahr 2002 ergeben sich die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

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Anlage



(siehe BGBl. I 2001 S. 4201ff)



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