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Frühere Fassungen von § 21a AZR-Gesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.05.2024 | Artikel 1 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 |
aktuell vorher | 01.05.2020 | Artikel 1 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1131 |
aktuell vorher | 05.02.2016 | Artikel 2 Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 02.02.2016 BGBl. I S. 130 |
aktuell | vor 05.02.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6626/al196894.htm