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Zitierungen von § 37 AZR-Gesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 AZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AZRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 AZRG Unterrichtung beteiligter Stellen (vom 26.11.2019)
... Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung nach den §§ 35 bis 37 den Empfänger der betreffenden Daten zu unterrichten, wenn dies zur Wahrung ...
Zitat in folgenden Normen
AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
V. v. 17.05.1995 BGBl. I S. 695; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 17 AZRG-DV Einschränkung der Verarbeitung (vom 14.09.2019)
... die weiteren Personalien hinaus, wird der ersuchenden Stelle außer in den Fällen des § 37 Abs. 2 Satz 3 des AZR-Gesetzes nur der Hinweis auf die Einschränkung der Verarbeitung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2424, 2019 BGBl. I S. 15
Artikel 1 2. AZRG-DVÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 23.01.2019)
... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 37 Abs. 1 des AZR-Gesetzes " gestrichen. bb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Betroffene" ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 47 2. DSAnpUG-EU Änderung des AZR-Gesetzes
... von Daten und Einschränkung der Verarbeitung". e) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Einschränkung der ... e) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Einschränkung der Verarbeitung". f) Der Angabe zu § 38 werden die ... ersetzt und wird das Wort „er" durch das Wort „sie" ersetzt. 25. § 37 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des § 37 wird wie folgt ... 25. § 37 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Einschränkung der ... a) Die Überschrift des § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Einschränkung der Verarbeitung". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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