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§ 1 - Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BABauRaumOG k.a.Abk.)

Artikel 1 G. v. 15.12.1997 BGBl. I S. 2902; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 200-5 Behördenaufbau
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§ 1 Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung



(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.

(2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.



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Frühere Fassungen von § 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
vom 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 40 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 34 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 26 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BABauRaumOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BABauRaumOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
Artikel 2 BBauMoG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
... 2021 (BGBl. I S. 1614) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 3 und 5 werden jeweils die Wörter „des Innern, für Bau und ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 26 9. ZustAnpV Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
...  In § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 3 und 5 und § 3 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 34 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
... (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Im Geschäftsbereich des ...