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§ 4 - Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BABauRaumOG k.a.Abk.)

Artikel 1 G. v. 15.12.1997 BGBl. I S. 2902; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 200-5 Behördenaufbau
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§ 4 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 4 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
vom 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
aktuell vorher 15.06.2021Artikel 7 Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
aktuellvor 15.06.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BABauRaumOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BABauRaumOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
Artikel 2 BBauMoG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
... Verteidigung für seine Bauangelegenheiten bleibt insoweit unberührt." 4. § 4 wird ...

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 7 BPersVGNG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
... § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2902), das zuletzt durch Artikel 40 der Verordnung vom 19. Juni ...