Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 11 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 01.09.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 43 FGG-RG am 1. September 2009 und Änderungshistorie des LwVfG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 43 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586

(Textabschnitt unverändert)

§ 11


(Text alte Fassung)

Die Vorschriften der §§ 41 bis 48 der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und die Ablehnung der Gerichtspersonen gelten im Verfahren nach diesem Abschnitt für Richter und ehrenamtliche Richter sinngemäß.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)