Änderung § 24 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 01.09.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 43 FGG-RG am 1. September 2009 und Änderungshistorie des LwVfG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 24 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 24 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 43 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586

(Textabschnitt unverändert)

§ 24


(Text alte Fassung)

(1) Gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn sie in dem Beschluß des Oberlandesgerichts zugelassen ist. Das Oberlandesgericht darf die Rechtsbeschwerde nur zulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

(2) Ohne Zulassung findet die Rechtsbeschwerde statt,

1. wenn das Oberlandesgericht von einer in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder des früheren Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone oder von einer in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen ist und der Beschluß auf dieser Abweichung beruht, oder

2. soweit es sich um die Unzulässigkeit der Beschwerde handelt.

(3) Gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts, die nicht in der Hauptsache erlassen sind, findet ein Rechtsmittel nicht statt.


(Text neue Fassung)

(aufgehoben)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed