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Zitierungen von § 21 SchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 SchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 2 SchfNG Änderung des Schornsteinfegergesetzes (vom 02.04.2009)
...  § 19 (weggefallen) § 20 Vertretung § 21 (weggefallen) 2. Abschnitt Kehrbezirk § 22 (weggefallen)  ... wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 12. Die §§ 21 bis 23 werden aufgehoben. 13. § 24 wird wie folgt gefasst:  ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „und die nach § 21 Abs. 1 nutzungsberechtigten Personen" gestrichen. b) In Satz 2 werden die ... gestrichen. b) In Satz 2 werden die Wörter „bei den nach § 21 Abs. 1 nutzungsberechtigten Personen im Zeitpunkt des Todes des Kehrbezirksinhabers" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über das Schornsteinfegerwesen
V. v. 19.12.1969 BGBl. I S. 2363; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 19 SchfV Vertreter
... Stellvertreter zu bestellen. (2) Absatz 1 gilt für Nutzungsberechtigte (§ 21 des Schornsteinfegergesetzes) ...