Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Anlage 3 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3418; aufgehoben durch § 76 V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-26 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 Angaben zu den Handelsbuchpositionen gemäß § 1 Absatz 12 KWG


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1997 S. 3437)

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Zitierungen von Anlage 3 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 GroMiKV Quartalsmäßige Meldungen der Positionen des Handelsbuchs
... Vormonats zum Geschäftsschluß nach Maßgabe des Vordrucks gemäß Anlage 3 der für das Institut zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank anzuzeigen.  ...


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