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Zitierungen von § 6 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 GroMiKV Ermäßigung des Kreditäquivalenzbetrags bei Verwendung von zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen
... eine zweiseitige Aufrechnungsvereinbarung geschlossen hat, die die Voraussetzungen des § 6 erfüllt, 2. sich von der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung auf der ...
§ 10a GroMiKV Anrechnungsmäßige Verrechnung mit gegenläufigen Positionen bei der Bestellung von Geld- oder Wertpapiersicherheiten für Swap-Geschäfte und andere als Rechte oder Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte
... in eine zweiseitige Aufrechnungsvereinbarung einbezogen ist, die die Voraussetzungen des § 6 erfüllt, bemißt sich der Betrag der gesicherten Verbindlichkeit nach dem sich auf Grund ...
§ 21 GroMiKV Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte
... Für die Bemessung der anderen Positionen gilt § 2; die §§ 4 bis 7 sind nicht ...
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