Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 GroMiKV Ermäßigung des Kreditäquivalenzbetrags bei Verwendung von zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen
... eine zweiseitige Aufrechnungsvereinbarung geschlossen hat, die die Voraussetzungen des § 6 erfüllt, 2. sich von der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung auf der ...
§ 10a GroMiKV Anrechnungsmäßige Verrechnung mit gegenläufigen Positionen bei der Bestellung von Geld- oder Wertpapiersicherheiten für Swap-Geschäfte und andere als Rechte oder Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte
... in eine zweiseitige Aufrechnungsvereinbarung einbezogen ist, die die Voraussetzungen des § 6 erfüllt, bemißt sich der Betrag der gesicherten Verbindlichkeit nach dem sich auf Grund ...
§ 21 GroMiKV Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte
...  Für die Bemessung der anderen Positionen gilt § 2; die §§ 4 bis 7 sind nicht ...
 
Anzeige