Start
>
VSchwKrSchV
>
§ 5
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 5 - Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit (VSchwKrSchV
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. 11.04.2001
BGBl. I S. 604
; zuletzt geändert durch
Artikel 133
G. v. 29.03.2017
BGBl. I S. 626
Geltung ab 13.03.1994; FNA: 7831-1-41-25
Tierseuchenbekämpfung
3 weitere Fassungen
|
wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche
§ 4
←
→
§ 6
§ 5 Öffentliche Bekanntmachung
§ 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.
§ 4
←
→
§ 6
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 5 Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VSchwKrSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSchwKrSchV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 13 VSchwKrSchV Schutzmaßregeln auf Tierausstellungen, auf dem Transport und in Schlachtstätten
... vor, so kann die zuständige Behörde die Maßregeln nach den §§ 4
bis
12 und 14 sinngemäß anordnen. (2) Wird bei Schweinen, die sich in einer ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in VSchwKrSchV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/6647/a94645.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed