interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... und Jahreshöchstleistung § 59p Rechtsanwaltsgesellschaft § 59q Bürogemeinschaft". j) In der Angabe zu § 66 werden die Wörter ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... die Bezeichnung „Rechtsanwaltsgesellschaft" führen. § 59q Bürogemeinschaft (1) Rechtsanwälte können sich zu einer Gesellschaft ...
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