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Zitierungen von § 51 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BRAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
...  9. wenn der Rechtsanwalt nicht die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ( § 51 ) unterhält. (3) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann widerrufen werden, wenn ...
§ 46c BRAO Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte (vom 01.08.2021)
... Syndikusrechtsanwälten finden die §§ 44, 48 bis 49a und 50 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 51 bis 55 keine Anwendung. (4) § 27 findet auf Syndikusrechtsanwälte ...
§ 59n BRAO Berufshaftpflichtversicherung (vom 01.08.2022)
... decken, die sich aus der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ergeben. § 51 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. Ist die Haftung der Gesellschaft nicht rechtsformbedingt ... und liegt keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vor, so ist auch § 51 Absatz 3 Nummer 1 entsprechend anzuwenden. (3) Wird die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht in ...
§ 163 BRAO Sachliche Zuständigkeit (vom 01.08.2022)
... Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist die zuständige Stelle nach § 51 Absatz 7 . Es nimmt auch die Aufgaben wahr, die der Landesjustizverwaltung zugewiesen sind. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
G. v. 09.03.2000 BGBl. I S. 182, 1349; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 7 EuRAG Berufshaftpflichtversicherung (vom 18.05.2017)
... Von der Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung zu unterhalten, ist der niedergelassene europäische Rechtsanwalt befreit, wenn er der ... die hinsichtlich der Bedingungen und des Deckungsumfangs einer Versicherung gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung gleichwertig ist. Bei fehlender Gleichwertigkeit ist durch eine Zusatzversicherung oder ... Zusatzversicherung oder ergänzende Garantie ein Schutz zu schaffen, der den Anforderungen des § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung gleichkommt. (2) Der niedergelassene europäische Rechtsanwalt hat im ... des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, der Rechtsanwaltskammer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Artikel 2 PartGGuaÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a ... decken, die sich aus der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ergeben. § 51 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. ... 1 entsprechend." 3. In § 59j Absatz 1 werden die Wörter „§ 51 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1, 2, 3 Nummer 2 bis ... Wörter „§ 51 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1, 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7" ersetzt. 4. In § 59m Absatz ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... „und beim Oberlandesgericht ausschließlich" gestrichen. 18. § 51 Abs. 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ... Abwicklers betreffen. Das Bundesministerium der Justiz ist die zuständige Stelle nach § 51 Abs. 7 dieses Gesetzes. Es nimmt auch die Aufgaben wahr, die der Landesjustizverwaltung zugewiesen ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 1 SyndAnwNRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Auf die Tätigkeit von Syndikusrechtsanwälten finden die §§ 44, 48 bis 49a, 51 und 52 keine Anwendung. (4) § 27 findet auf Syndikusrechtsanwälte mit der ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... „Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b" ersetzt. 19. In § 51 Absatz 3 Nummer 5 wird das Wort „Sozien" durch das Wort „Mitgesellschafter" ersetzt.  ... decken, die sich aus der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ergeben. § 51 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. Ist die Haftung der Gesellschaft nicht rechtsformbedingt ... und liegt keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vor, so ist auch § 51 Absatz 3 Nummer 1 entsprechend anzuwenden. (3) Wird die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht ...

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 9 VVRG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... „§ 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes" ersetzt. (3) In § 51 Abs. 7 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 2 ViVaJuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... und werden nach dem Wort „anzuwenden" ein Semikolon und die Wörter „ § 51 Absatz 6 und 7 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass er nur für zugelassene ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Bewerber vereidigt ist (§ 12a) und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung (§ 51 ) nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat. (3) Mit der ... ersetzt. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 31. § 51 wird wie folgt geändert: a) Absatz 6 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... die Angabe „49a, 51" durch die Wörter „49a und 50 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 51 " ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 ... Regelungen zu Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt." 13. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden die Wörter „1 vom ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... der Beratungshilfe § 49b Vergütung § 50 Handakten § 51 Berufshaftpflichtversicherung § 51a Berufshaftpflichtversicherung einer ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 139 10. ZustAnpV Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
...  In § 31 Absatz 6, den §§ 31b, 33 Absatz 2 Satz 1, § 51 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, § 51a Absatz 3, § 59j Absatz 3, § 107 Absatz 1 Satz 1 ...