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Zitierungen von § 59d BRAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59d BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 59c BRAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ...
§ 59f BRAO Zulassung (vom 26.10.2024)
... und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, des § 59d Absatz 5 , der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft ...
§ 59h BRAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... 1. die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5 , der §§ 59i, 59j, 59n oder des § 59o nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie ...
§ 59j BRAO Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (vom 01.08.2022)
... Berufsausübungsgesellschaft, die keine Gesellschafter sind, gelten die Berufspflichten nach § 59d Absatz 1 bis 3 entsprechend. Die §§ 74 und 74a, die Vorschriften des Sechsten und Siebenten ...
§ 59q BRAO Bürogemeinschaft (vom 01.08.2022)
... zu treffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten. (4) § 59d Absatz 1, 2, 4 und 5 gilt für die Gesellschafter einer Bürogemeinschaft nach Absatz 2 ...
§ 207a BRAO Ausländische Berufsausübungsgesellschaften (vom 26.10.2024)
... Berufsausübungsgesellschaften nach Absatz 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d bis 59j und 59m bis 59o entsprechend. § 59j ist mit der Maßgabe anzuwenden, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022)
... „§ 59a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 59b bis 59m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe § 59d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 59e Berufspflichten der ... Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... die der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs dienen. § 59d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (1) Gesellschafter, die Angehörige ... und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, des § 59d Absatz 5 , der §§ 59i und 59j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft ... 1. die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c Absatz 1, des § 59d Absatz 5 , der §§ 59i, 59j, 59n oder des § 59o nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie ... Berufsausübungsgesellschaft, die keine Gesellschafter sind, gelten die Berufspflichten nach § 59d Absatz 1 bis 3 entsprechend. Die §§ 74 und 74a, die Vorschriften des Sechsten und Siebenten Teils, die ... zu treffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten. (4) § 59d Absatz 1, 2, 4 und 5 gilt für die Gesellschafter einer Bürogemeinschaft nach Absatz 2 entsprechend." ... (2) Für Berufsausübungsgesellschaften nach Absatz 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d , 59e, 59f, 59g, 59h, 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j, 59m, 59n und 59o entsprechend. ...
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 2 ViVaJuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... oder dem Steuerberatungsgesetz ist." 5. Dem § 59d wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Beteiligt sich ein Rechtsanwalt an ... Berufsausübungsgesellschaften nach Absatz 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d bis 59j und 59m bis 59o entsprechend." b) Dem Absatz 7 wird folgender Satz ...
Artikel 4 ViVaJuRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... des Kammermitglieds als Mitglied dieses Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans ( § 59d Absatz 1 bis 3 und § 59j Absatz 4 und 5 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder § 51 Absatz 1 bis 3 ... ein Patentanwalt im Fall des § 69 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes gegen Berufspflichten nach § 59d Absatz 1 bis 3 oder § 59j Absatz 4 oder 5 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder gegen Berufspflichten ...
Artikel 6 ViVaJuRG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... des Kammermitglieds als Mitglied dieses Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans ( § 59d Absatz 1 bis 3 und § 59j Absatz 4 und 5 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder § 52d Absatz 1 bis 3 ... im Fall des § 76 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes gegen Berufspflichten nach § 59d Absatz 1 bis 3 oder § 59j Absatz 4 oder 5 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder gegen Berufspflichten ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... als Rechtsanwaltsgesellschaft und Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen § 59d Zulassungsvoraussetzungen § 59e Gesellschafter § 59f ...
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