interne Verweise§ 139 BRAO Entscheidung des Anwaltsgerichts (vom 01.08.2022) ... zur Rechtsanwaltschaft (§ 13) oder die Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft ( § 59h Absatz 1 ) erloschen ist; 2. wenn nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... „§ 59a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 59b bis 59m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... § 59f Zulassung § 59g Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht § 59h Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler § 59i ... Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... unverzüglich anzuzeigen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. § 59h Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (1) Die Zulassung ... „2. in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2, wenn die Voraussetzungen des § 59h Absatz 1 bis 3 oder des § 59m Absatz 3 in Verbindung mit § 27 Absatz 3 Satz 3 vorliegen, ... zur Rechtsanwaltschaft (§ 13) oder die Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft ( § 59h Absatz 1 ) erloschen ist;". 54. § 143 wird wie folgt geändert: a) In ... solche Berufsausübungsgesellschaft darf nur zwei Rechtsanwälte umfassen. (2) § 59h Absatz 2 und 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Zulassung auch zurückgenommen oder widerrufen ... nach Absatz 1 gelten § 59c Absatz 2, die §§ 59d, 59e, 59f, 59g, 59h , 59i Absatz 2 bis 5 und die §§ 59j, 59m, 59n und 59o entsprechend. § 59j ist mit ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 2 Satz 2," gestrichen. 35. § 59h wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Abs. ... des § 27 Abs. 3, durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 13, 59h )." 37a. § 65 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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