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Zitierungen von § 86 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 81 Absatz 1 werden die Wörter „einen schriftlichen" gestrichen. 34. § 86 wird wie folgt gefasst: „§ 86 Einladung und Einberufungsfrist  ... gestrichen. 34. § 86 wird wie folgt gefasst: „ § 86 Einladung und Einberufungsfrist Die Kammerversammlung ist mindestens zwei Wochen ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 2 ViVaJuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 86 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 86a Durchführung der ... b) Die Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 16. Nach § 86 wird folgender § 86a eingefügt: „§ 86a Durchführung der ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... „Versammlung" durch das Wort „Kammerversammlung" ersetzt. 36. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Versammlung ...
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... Unterabschnitt Kammerversammlung § 85 Einberufung der Kammerversammlung § 86 Einladung und Einberufungsfrist § 87 Ankündigung der Tagesordnung  ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 13 BEG IV Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 4. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG)
Artikel 2 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
§ 2 COV19FKG Rechtsanwaltskammern
... das besondere elektronische Anwaltspostfach erfolgen. § 85 Absatz 1 und 2 und § 86 der Bundesrechtsanwaltsordnung gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Einberufung der Kammerversammlung durch die ...