Zitierungen von § 191c BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 191c BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 69 Absatz 1, 2 und 4 sowie die §§ 75 und 76 Absatz 1 und 2" ersetzt. 52. § 191c Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Übrigen gilt § 189 Absatz 2 bis 4 ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 2 ViVaJuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 86a Absatz 3 entsprechend." 20. Dem § 191c wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Geschäftsordnung der ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
...  § 191b Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung § 191c Einberufung und Stimmrecht § 191d Leitung der Versammlung und Beschlussfassung ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG)
Artikel 2 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
§ 3 COV19FKG Bundesrechtsanwaltskammer
... Stimmabgabe kann auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach erfolgen. § 191c der Bundesrechtsanwaltsordnung gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Einberufung der Satzungsversammlung durch die ...


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