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§ 25 - Häftlingshilfegesetz (HHG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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§ 25 Aufhebung der Stiftung
§ 25 wird in 1 Vorschrift zitiert
Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.
Zitierungen von § 25 HHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 HHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Artikel 2 StepVGEG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... Schädigungen solche im Sinne des Satzes 1 sind." 2. Die §§ 15 bis 25 werden aufgehoben. 3. In § 25b wird die Angabe „und § 18" ...
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