(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen
- 1.
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- 2.
- ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 3.
- eine Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Fachhochschule oder des als gleichwertig anerkannten Hochschulabschlusses - gegebenenfalls einschließlich einer Ablichtung der Urkunde über die Verleihung eines Bachelorgrades in einem als gleichwertig anerkannten Studiengang - sowie
- 4.
- gegebenenfalls
- a)
- eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch,
- b)
- eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes und
- c)
- Ablichtungen der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und über Wehrübungen erteilt wurden.
(3) Nach Aufforderung sind von den Bewerberinnen und Bewerbern noch folgende Unterlagen einzureichen:
- 1.
- Ablichtungen der Zeugnisse über die bisherigen praktischen Tätigkeiten und
- 2.
- die Studienbücher der Fachhochschulen oder vergleichbarer Einrichtungen.