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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.09.2009 aufgehoben
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§ 18 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-gtDBWVV)
V. v. 06.03.2002 BGBl. I S. 1097; aufgehoben durch § 39 V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3240
Geltung ab 23.03.2002; FNA: 2030-7-17-1 Beamte
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Geltung ab 23.03.2002; FNA: 2030-7-17-1 Beamte
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§ 18 Lehrgang "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik"
§ 18 wird in 4 Vorschriften zitiert
Im Ausbildungsabschnitt "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik" werden den Anwärterinnen und Anwärtern je nach Fachgebiet folgende wehrtechnische Kenntnisse vermittelt:
- 1.
- Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen:
- a)
- wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten,
- b)
- Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
- Fachgebiet Luftfahrzeugbau und Luftfahrzeugantriebe:
- a)
- militärische Fluggeräte,
- b)
- Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
- Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau:
- a)
- Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen,
- b)
- schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei Entstehungsgang und Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
- Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik:
- a)
- Aufklärungs- und Ortungstechnik,
- b)
- Informationsübertragung, Informationsverarbeitung, Systemtechnik,
- 5.
- Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen:
- a)
- wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung,
- b)
- elektrische Anlagen in militärischem Gerät, Betrieb und Sondergebiete,
- 6.
- Fachgebiet Waffen- und Munitionswesen:
- a)
- Waffentechnik,
- b)
- Munitionstechnik.
Zitierungen von § 18 LAP-gtDBWVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 LAP-gtDBWVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gtDBWVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 LAP-gtDBWVV Gliederung und Inhalt der berufspraktischen Ausbildung
... sich im Vortrag und in der Verhandlungsführung üben. (3) Die §§ 16 bis 22 gelten ...
§ 29 LAP-gtDBWVV Praxisaufstieg
... Monat Dauer vorgesehen werden. Der Besuch der Laufbahnlehrgänge nach den §§ 16 bis 18 ist verpflichtend. Während dieser Lehrgänge sind schriftliche Leistungsnachweise zu ...
§ 34 LAP-gtDBWVV Schriftliche Prüfung
... (§ 17) und 3. den fachgebietsbezogenen Prüfungsgebieten (§ 18 ) auszuwählen. Die Aufgabe aus dem Prüfungsgebiet Allgemeine Rechts- und ...
§ 36 LAP-gtDBWVV Mündliche Prüfung
... sowie 3. den fachtechnischen Bereich des jeweiligen Fachgebietes (§ 18 ). (2) Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Prüfung und ...
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