Im Ausbildungsabschnitt "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik" werden den Anwärterinnen und Anwärtern je nach Fachgebiet folgende wehrtechnische Kenntnisse vermittelt:
- 1.
- Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen:
- a)
- wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten,
- b)
- Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
- Fachgebiet Luftfahrzeugbau und Luftfahrzeugantriebe:
- a)
- militärische Fluggeräte,
- b)
- Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
- Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau:
- a)
- Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen,
- b)
- schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei Entstehungsgang und Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
- Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik:
- a)
- Aufklärungs- und Ortungstechnik,
- b)
- Informationsübertragung, Informationsverarbeitung, Systemtechnik,
- 5.
- Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen:
- a)
- wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung,
- b)
- elektrische Anlagen in militärischem Gerät, Betrieb und Sondergebiete,
- 6.
- Fachgebiet Waffen- und Munitionswesen:
- a)
- Waffentechnik,
- b)
- Munitionstechnik.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden in die Lage versetzt, die im Ingenieurstudium erworbenen Kenntnisse, ergänzt um die Besonderheiten der Wehrtechnik, in ihrem wehrtechnischen Fachgebiet anzuwenden. Einzelheiten regelt der Lehrplan.