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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2011 aufgehoben
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§ 5 - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)
Artikel 10 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2378; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 900-10-6 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 900-10-6 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 5 Vorsorgeplanungen
Unternehmen nach § 2 haben sich nach Anordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an Planungen für die im § 3 Abs. 1 genannten Fälle zu beteiligen. Sie haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu beraten und auf dessen Anordnung auch für den internationalen Bereich mitzuwirken. Ein Einsatz im Ausland kann nicht angeordnet werden.
Text in der Fassung des Artikels 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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Frühere Fassungen von § 5 PTSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 PTSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PTSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PTSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 PTSG Bußgeldvorschriften
... nicht rechtzeitig macht oder 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Satz 1 oder 2 oder § 6 Abs. 1 oder 2 Satz 1 zuwiderhandelt. (2) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 271 9. ZustAnpV Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
... In § 3 Abs. 1, 4 Satz 1 und Abs. 5 Nr. 1 erster Halbsatz, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 7, 9 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 10 Abs. ...
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