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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2011 aufgehoben
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§ 6 - Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)
Artikel 10 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2378; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 900-10-6 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 900-10-6 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 6 Mitarbeit in Arbeitsstäben und Teilnahme an Übungen
(1) Unternehmen nach § 2 können durch Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verpflichtet werden, in besonderen Arbeitsstäben zur Bewältigung von inneren und äußeren Gefahrenlagen mitzuwirken.
(2) Die Unternehmen haben sich auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie an nationalen und internationalen Übungen für die im § 3 Abs. 1 genannten Fälle zu beteiligen. Ein Einsatz im Ausland kann nicht angeordnet werden.
Text in der Fassung des Artikels 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
Frühere Fassungen von § 6 PTSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 271 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 PTSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PTSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PTSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 PTSG Bußgeldvorschriften
... 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Satz 1 oder 2 oder § 6 Abs. 1 oder 2 Satz 1 zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 271 9. ZustAnpV Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
... 4 Satz 1 und Abs. 5 Nr. 1 erster Halbsatz, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1, §§ 7, 9 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 ...
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