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§ 5 - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht (LFÜG k.a.Abk.)

Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 07.09.2005; FNA: 2125-45 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Ermächtigung



Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Verweise in bundesrechtlichen Vorschriften auf andere als in § 1 Abs. 4 genannte Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung durch Verweise auf inhaltsgleiche Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu ersetzen.

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Zitierungen von § 5 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LFÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444