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§ 2 - Magnetschwebebahnplanungsgesetz (MBPlG)
Artikel 1 G. v. 23.11.1994 BGBl. I S. 3486; zuletzt geändert durch Artikel 330 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 30.11.1994; FNA: 930-12 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 30.11.1994; FNA: 930-12 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 2 Anhörungsverfahren
Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:
- 1.
- 1Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. 2Findet keine Erörterung statt, so hat die Anhörungsbehörde ihre Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist abzugeben und zusammen mit den sonstigen in § 73 Absatz 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgeführten Unterlagen der Planfeststellungsbehörde zuzuleiten.
- 2.
- Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so kann im Regelfall von der Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.
Text in der Fassung der Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung B. v. 12. April 2018 BGBl. I S. 472 m.W.v. 29. Juli 2017
Frühere Fassungen von § 2 MBPlG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 MBPlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MBPlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MBPlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 MBPlG Enteignung
... ist die Enteignung zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach § 1 oder § 2 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der ...
§ 9 MBPlG Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
... im Planfeststellungsbeschluß oder bei der Erteilung der Plangenehmigung (§ 2 ) zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 12 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes (vom 02.06.2017)
... 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 ...
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 6 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes (vom 17.12.2006)
... 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 2e ersetzt: „§ 1 Erfordernis der ... folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 2e ersetzt: „§ 1 Erfordernis der Planfeststellung (1) ... und Bauaufsichtsbehörde für Betriebsanlagen von Magnetschwebebahnen. § 2 Anhörungsverfahren Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 8 BNatSchNG Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
... § 2 Nummer 2 Satz 1 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486), das ...
Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 10 PlVereinhG Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 1 bis 4 werden aufgehoben. b) ...
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