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Zitierungen von § 13 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2538, 2538; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 25 SchuldRAnpG Nutzungsrechtsbestellung mit Nutzungsvertrag
... ist und dem Nutzer mindestens eine Gesamtfläche von 1.000 Quadratmetern verbleibt. § 13 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. (2) Wird der Vertrag ...
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