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Zitierungen von § 27 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 SachenRBerG Vermessene Flächen
... den Grenzen des Grundstücks übereinstimmt. Im übrigen sind die §§ 22 bis 27  ...
§ 39 SachenRBerG Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte, Nachbarerbbaurechte
... ist, wenn der Anspruch des Nutzers auf Erbbaurechtsbestellung sich nach den §§ 21 bis 27 auch auf dieses Grundstück erstreckt. (3) Erstreckt sich die Bebauung auf ein ...
§ 55 SachenRBerG Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten, Grundstücksteilung
... Gebäudes hinausgehende Teile des Grundstücks zu nutzen, ist nach den §§ 21 bis 27 zu bestimmen. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt, auch die nicht bebauten Flächen des ...
§ 66 SachenRBerG Teilflächen
... Die Bestimmung abzuschreibender Teilflächen ist nach den §§ 22 bis 27 vorzunehmen. Die Grenzen dieser Flächen sind in dem Vertrag zu bezeichnen nach 1. ...