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Zitierungen von § 36 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 SachenRBerG Anspruch auf Befreiung von dinglicher Haftung
... Befreiung von einer dinglichen Haftung verlangen, die er nach § 36 Abs. 1 zu übernehmen hat. Ist eine grundpfandrechtlich gesicherte Kreditschuld noch nicht ...
§ 93 SachenRBerG Erörterung
... b) ob und welche anderweitige Sicherheit für eine vom Nutzer nach § 36 Abs. 1 Satz 1 zu übernehmende Sicherheit in Betracht kommt, 2. im Falle des ...
§ 97 SachenRBerG Ermittlungen des Notars
... den Verkehrswert des zu belastenden Grundstücks, 2. das in § 36 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 bestimmte Verhältnis des Werts der mit dem Erbbaurecht belasteten ...
§ 100 SachenRBerG Kosten (vom 01.08.2013)
... den Geschäftswert im Gerichts- und Notarkostengesetz, in den Fällen der §§ 36 und 63 jedoch nicht über den Anteil hinaus, für den der Nutzer nach Maßgabe dieser ...
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