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Zitierungen von § 52 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43 bis 58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 42 SachenRBerG Bestimmungen zum Inhalt des Erbbaurechts
... die Vereinbarung über die Sicherung künftig fällig werdender Erbbauzinsen (§ 52 ) als Inhalt des Erbbaurechts bestimmt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6679/v95349.htm