Zitierungen von § 52 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43 bis 58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 42 SachenRBerG Bestimmungen zum Inhalt des Erbbaurechts
...  die Vereinbarung über die Sicherung künftig fällig werdender Erbbauzinsen (§ 52 ) als Inhalt des Erbbaurechts bestimmt ...


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