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Zitierungen von
§ 52 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43
bis
58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 42 SachenRBerG Bestimmungen zum Inhalt des Erbbaurechts
... die Vereinbarung über die Sicherung künftig fällig werdender Erbbauzinsen (§
52
) als Inhalt des Erbbaurechts bestimmt ...
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