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Zitierungen von § 54 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 SachenRBerG Geringe Restnutzungsdauer (vom 30.11.2007)
... ist der Zins nach dem ortsüblichen Entgelt zu bestimmen. Die §§ 47, 51 und 54 sind entsprechend anzuwenden. (4) Jede Vertragspartei kann eine Anpassung des Zinses ...
§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43 bis 58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 42 SachenRBerG Bestimmungen zum Inhalt des Erbbaurechts
... (§ 53), 2. die vertraglich zulässige bauliche Nutzung (§ 54 ) und 3. die Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten an den nicht ...
§ 47 SachenRBerG Zinsanpassung an Nutzungsänderungen
... Nutzungsänderungen, zu denen der Erbbauberechtigte nach § 54 Abs. 2 und 3 berechtigt ist, rechtfertigen keine Anpassung des Erbbauzinses. Für ... ist, rechtfertigen keine Anpassung des Erbbauzinses. Für Nutzungsänderungen nach § 54 Abs. 1 und 4 kann die Aufnahme der folgenden Zinsanpassungen im Erbbaurechtsvertrag verlangt ...
§ 70 SachenRBerG Preisbemessung nach dem ungeteilten Bodenwert
... Nutzer, der das Grundstück bereits vor dem 3. Oktober 1990 in Anspruch genommen hatte (§ 54 Abs. 2 und 3), sind keine Nutzungsänderungen im Sinne des Absatzes 1. (3) Ist ein ...