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Zitierungen von § 55 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 SachenRBerG Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
... daß die Fläche, auf die sich die Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten (§ 55 ) erstreckt oder die Gegenstand des Kaufvertrages (§ 65) ist, im Vertrag nach Satz 3 ...
§ 32 SachenRBerG Grundsatz
... auf Bestellung eines Erbbaurechts verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den §§ 43 bis 58 entspricht. Dasselbe Recht steht dem Grundstückseigentümer gegen den Nutzer zu, ...
§ 42 SachenRBerG Bestimmungen zum Inhalt des Erbbaurechts
... die Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten an den nicht überbauten Flächen (§ 55 ). (2) Jeder Beteiligte kann verlangen, daß 1. die ...
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