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Zitierungen von § 66 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 SachenRBerG Grundsatz
... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 62 SachenRBerG Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht
... oder Befriedigung aus dem Grundstück nicht gewähren, erlöschen auf den nach § 66 abzuschreibenden Teilflächen, die außerhalb der Ausübungsbefugnis des Inhabers des ...
§ 65 SachenRBerG Kaufgegenstand
... Teilung eines bebauten Grundstücks nicht möglich oder unzweckmäßig (§ 66 Abs. 2), ist als Kaufgegenstand ein Miteigentumsanteil am Grundstück in Verbindung mit dem ...
§ 67 SachenRBerG Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
... In den Fällen des § 66 Abs. 2 kann jeder Beteiligte verlangen, daß anstelle einer Grundstücksteilung und ...
§ 109 SachenRBerG Tauschvertrag über Grundstücke
... finden auf den Tauschvertrag die Vorschriften über den Ankauf in den §§ 65 bis 74 entsprechende ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6679/v95363.htm